Das Neugeborenen-Hörscreening (NHS)
Hörstörungen zählen zu den häufigsten Sinnesbehinderungen im Neugeborenenalter. Von 1000 Kindern kommen 2 - 3 mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Wird eine Hörstörung monatelang oder gar jahrelang nicht entdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung negativ auswirken: Nur wenn ein Kind hören kann, lernt es, normal zu sprechen. Von der Qualität seiner Hör- und Sprachentwicklung hängen auch seine psychosozialen und intellektuellen Möglichkeiten oder spätere berufliche Perspektiven ab.
Was versteht man unter Neugeborenen-Hörscreening?
Das Hörscreening dient der Erkennung von beidseitigen Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel. Solche Hörstörungen sollten bis zum Ende des 3. Lebensmonats diagnostiziert und eine entsprechende Therapie bis Ende des 6. Monats eingeleitet werden. Das Neugeborenenscreening wurde 2009 in ganz Deutschland verpflichtend eingeführt, nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Juni 2008. Demnach hat jedes Neugeborene Anspruch auf ein Hörscreening als präventive Maßnahme im Rahmen der Früherkennung. (Beispielfoto eines ABBR-Verfahrens © Mack Medizintechnik)
Die Bedeutung des frühzeitigen Screenings
Vor allem die ersten Lebensmonate sind für das Hören von entscheidender Bedeutung, da sich die Strukturen des Hörsystems schwerpunktmäßig bis Ende des 6. Lebensmonats differenzieren. In dieser Zeit werden wesentliche basale Erfahrungen für die Sprachentwicklung über das Gehör gesammelt — Grundlagen für die spätere Qualität von Lautsprache und Grammatik, aber auch für das Lesen und Schreiben. Beim schwerhörigen Kind fehlen pränatal schon mehrere Monate normaler Hörentwicklung. Je früher also eine Störung erkannt wird, desto eher können in dieser wichtigen Entwicklungszeit ausgleichende Massnahmen begonnen werden.
Wann wird das Hörscreening durchgeführt?
Das Hörscreening sollte idealerweise um den 3. - 5. Lebenstag nach der Geburt und noch vor der Entlassung aus der Geburts- oder Kinderklinik erfolgen. Ist der erste Befund des Hörscreenings kontrollbedürftig, sollte sich gleich in der Klinik ein zweites Untersuchungsverfahren anschließen. Das Hörscreening wird im HTZ Potsdam zeitnah nach Hausgeburten oder ambulanten Geburten und zur zweiten Kontrolle angeboten. Die Kontrolluntersuchung ist auch bei älteren Säuglingen möglich, aber im Ergebnis unzuverlässiger, wenn Bewegungsunruhe die Messung erschwert.
Erläuterung der beiden Messverfahren


Durch die zwei unterschiedlichen Verfahren TEOAE und AABR kann bereits wenige Tage nach der Geburt das Gehör des Neugeborenen getestet werden. Diese Verfahren sind einfach, schnell, schmerzfrei und werden am schlafenden Kind durchgeführt. Die beiden Abbildungen zeigen das Verfahren ABBR, bei dem die Messung über Elektroden an Stirn und Schläfe erfolgt. Bei der TEOAE wird nur eine Sonde im Ohr verwendet, vergleichbar mit der kleinen Sonde auf dem zweiten Bild. (Fotos © mit freundlicher Genehmigung von Mack Medizintechnik)
TEOAE = Transistorisch evozierte otoakustische Emissionen
Hierzu wird ein Sondenton von 75 dB angeboten. Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet als Antwort einen zweiten Ton. Ist dieser Ton vorhanden, funktioniert die Hörschnecke, und gravierende Hörstörungen über 30 dB können ausgeschlossen werden. Zum Vergleich: 65 dB = normale Unterhaltung.
AABR = (Auditory Brainstem Response) Automatische Hirnstammaudiometrie
Bei der Ableitung der AABR hört das Kind über eine Sonde, die in den Gehörgang eingeführt wurde, ein leises Klicken von 35 dB. Gleichzeitig wird die Antwort des Hörnervs über Oberflächenelektroden von der Kopfhaut - ähnlich wie beim EKG - abgeleitet und durch einen automatischen Algorithmus ausgewertet. Das Verfahren AABR ist nahezu identisch mit der BERA-Untersuchung.
Das Hörscreening im HTZ
Das Hörscreening wird von geschulten Fachkräften des HTZ Potsdam unter der Aufsicht der HNO-ärztlichen Leitung durchgeführt.
Für die Untersuchung ist keine Überweisung notwendig! Vereinbaren Sie einen Termin mit uns (Kontaktseite). Wir bieten Ihnen dann möglichst kurzfristig einen Untersuchungstermin für Ihr Baby an. Bitte bringen Sie zur Untersuchung das Gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes mit und beachten Sie, dass das Hörscreening am schlafenden Säugling durchgeführt wird, um zuverlässige Messungen zu erhalten. Bringen Sie daher bei „Flaschenbabys“ eine Milchflasche als Reserve mit. In unserem vorbereiteten Raum können Sie Ihr Kind natürlich auch in Ruhe stillen und versorgen.
Was geschieht nach der Diagnose „Hörstörung“?
Wenn auch die kontrollierten Testergebnisse auffällig sind, sollte zunächst die Ursache für eine Hörstörung in einer HNO-Klinik sorgfältig abgeklärt werden. Wenn der Verdacht einer Hörstörung bestätigt wird, koordiniert das HTZ Potsdam die weiteren therapeutischen Maßnahmen, beispielsweise: Möglichkeiten der modernen Hörgeräte-Technologie, die Beratung zur Cochlea-Implant Versorgung, die Elternberatung und die Kontaktvermittlung zu den sinnesspezifischen Frühförderstellen.
Unsere Qualifikation: Das HTZ Potsdam ist als "Follow-Up-Einrichtung der Stufe 1" registriert. Dazu gehören niedergelassene Phoniater und Pädaudiologen (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), niedergelassene HNO-Ärzte, entsprechende Kliniken und adäquate Einrichtungen, die folgende Untersuchungen durchführen können:
• Ohrmikroskopie
• Tympanometrie 220 Hz/1000 Hz
• TEOAE
• Kontroll-AABR, ggfs. BERA im natürlichen Schlaf

